Westfälischer Eisenbahn-Verband Tarif für die Beförderung von Gütern, Fahrzeugen, lebenden Thieren und sonstigen Transport-Gegenständen zwischen Stationen der Hannoverschen, Westfälischen, Bergisch-Märkischen und Köln-Mindener Eisenbahn Gültig vom 1. April 1868